Dirk Elsner: Ungeliebtes FATCA könnte Blaupause für Europa werden

Im Beitrag Anfang Juli habe ich einen Blick von oben auf die Finanzmarktregulierung geworfen und wie dies den Wandel im Finanzwesen hin zu innovativen Produkten erschwert. In diesem und im nächsten Beitrag will ich mich um zwei Vorhaben kümmern, an denen die Finanzbranche schwer zu kauen hat. Heute geht es um FATCA und im nächsten Beitrag um SEPA.

Dirk Elsner ist Banking-Experte für finanzmarktregulierungen und verfasst Beiträge als Gastblogger auf dem GFT Blog.
Dirk Elsner ist Banking-Experte für Finanzmarktregulierungen und verfasst Beiträge als Gastblogger auf dem GFT Blog.

Als ich meinen ersten Beitrag vor zweieinhalb Jahren für meinen Blog über den “Foreign Account Tax Compliance Act” (= FATCA) verfasste, überschrieb ich ihn mit FATCA sollte die Finanzbranche auf die Palme bringen. Bis dahin hatte freilich kaum jemand von dem im März 2010 verabschiedeten US-Gesetz etwas gehört. Die Compliance- und Steuerspezialisten unseres Hauses wussten aber bereits damals, dass sich hier Ungemach über der Kredit- und Versicherungswirtschaft zusammenbrauen könnte. Das schlechte Gefühl rührte weniger daher, dass die USA damit Steuersünder besser greifen könnte, sondern weil damit erneut großer Aufwand für die Umsetzung einer Maßnahme verbunden ist, die der Kreditwirtschaft keinen Mehrwert bringt.

Um was geht es bei FATCA?

FATCA verlangt von Finanzinstituten außerhalb der USA (= Foreign Financial Institutions = „FFIs”):

  • Pflichten zur (Bestands- und Neu-) Kundenidentifizierung und -klassifizierung von US-amerikanischen Personen,
  • das Reporting kunden- und ertragsbezogenen Daten dieser Kunden sowie jährliche Meldung von Informationen unmittelbar an den US-Internal Revenue Service (= IRS)
  • den Steuerabzug, wenn die Personen “nicht kooperieren” wollen.

Die Identifizierung betrifft auch Kunden außerhalb der USA, sofern diese Zahlungen aus US-amerikanischen Quellen erhalten oder in US-Anlagen investieren. Halten sich Finanzdienstleister, wie Banken, Asset Manager, Fonds und Versicherungsunternehmen nicht an die Vorgaben, droht ihnen ein Abzug in Höhe von 30% auf alle Zahlungen, die auf einen US-Vermögenswert zurückzuführen sind (withholdable payments). Davon sind nicht nur  Nicht-US-Kunden sondern auch die Eigenhandelsbestände der Banken betroffen. Über diesen Hebel werden Nicht-US Finanzinstitute de facto zwangsverpflichtet.

Die weltweite Umsetzung des Gesetzes soll nach einer vorsichtigen Schätzung von KPMG etwa 500 Mrd. US-Dollar kosten. Die erwarteten Mehreinnahmen für den US-Fiskus wurden auf 7 Mrd. US-Dollar im Laufe von zehn Jahren geschätzt. Ob sich die jeweiligen Erwartungen so erfüllen, kann natürlich niemand sagen. In jedem Fall verursacht das Gesetz (Original hier, ab S. 27, inoffizielle deutsche Übersetzung hier) bzw. seine finale und 543 Seiten umfassende Durchführungsverordnung einen unglaublichen Aufwand und bringt keine Vorteile für steuerehrliche Banken und Personen. Außerdem fordern die eigentlichen Vorschriften den Abschluss eines bilateralen Vertrags mit dem IRS.

Weil diese Anforderungen kaum erfüllbar und darüber hinaus große datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, schließen die USA bilaterale Abkommen, um die von FATCA verfolgte Zielsetzung auf eine zwischenstaatliche Grundlage zu stellen. Nach dem zwischenstaatlichen Abkommen benötigen deutsche Finanzhäuser keinen bilateralen Vertrag mehr mit dem IRS. Sie müssen außerdem nicht direkt an den IRS melden, sondern an eine nationale Behörde (in Deutschland voraussichtlich das “Bundeszentralamt für Steuern”), die dann an den IRS meldet. Gemeldet werden insbesondere Jahressalden der Konten und gutgeschriebene Kapitalerträge. Wichtig ist, dass die angedrohte Strafsteuer entfällt innerhalb der FATCA-Partnerländer. Das Abkommen wurde am 31. Mai 2013 zwar von Vertretern der Bundesregierung und der USA unterzeichnet, bedarf aber zur Wirksamkeit noch eines deutschen Zustimmungsgesetzes, das bisher nur im Entwurf vorliegt. [Nachtrag vom 02.08.13: Mittlerweile haben Bundestag und Bundesrat diesem Abkommen zugestimmt.]

Alle Banken müssen aktiv werden, sonst drohen Strafzahlungen

Die meisten Banken haben längst entsprechende Projekte gestartet. Dabei haben sie zunächst die strategischen Auswirkungen auf die Geschäftsfelder unter Berücksichtigung der Kundenstruktur und der eigenen Vermögensanlagen bewertet. Eine Verweigerungshaltung sehen viele Institute nicht mehr als förderlich an. So reicht es z.B. nicht, sich von US-Kunden zu trennen. Um die Strafsteuer zu vermeiden, müssten sowohl die Bank als auch die Kunden der Bank auf alle Geschäfte mit US-Zahlungen verzichten. In unserer global vernetzten Volkswirtschaft ist dies schlicht ausgeschlossen.

Die Umsetzung von FATCA erfolgt in verschiedenen Stufen (siehe hier die Timeline). Ab 1. Januar 2014 etwa startet die Identifikation neuer Kunden. Zwar nimmt das zwischenstaatliche Abkommen etwas die Schärfe aus FATCA. Die neuen Vorschriften haben massive Auswirkungen auf die gesamten Produkt- und Kundendaten und die Meldevorschriften der Finanzhäuser. Unserer Einschätzung nach ist die Umsetzung dieser Regelung aufwendiger als die Einführung der US-Quellensteuer um die Jahrtausendwende. Je nach Geschäfts- und Kundenstruktur wird mit einer Vorbereitungszeit von 18 bis 30 Monate gerechnet.

EU-Kommission fordert weitere Schritte

Ich habe bereits 2011 vermutet, dass FATCA eine Blaupause für ähnliche Regelungen anderer Länder werden könnte. Daher macht es Sinn, dies bei der Projektplanung entsprechend zu berücksichtigen und die Prozesse und IT-Änderungen so zu gestalten, dass sie entsprechend skalierbar sind. Seit dem bekannt geworden ist, dass auch europäische Banken massiv steueroptimierende Transfers auf so genannte Off-Shore-Konten unterstützt haben, sind die Rufe dafür noch lauter geworden. Die EU-Kommission hat bereits für die Tagung des Europäischen Rates am 22. Mai 2013 ein entsprechendes Papier präsentiert. Mit dem Verweis auf das US-FATCA wird vorgeschlagen, den geplanten automatischen Informationsaustausch für Zinseinkünfte in der EU auf alle Vermögenseinkommen zu erweitern.

Ein entsprechender Gesetzgebungsprozess wird vermutlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aber ich erwarte, dass noch vor Abschluss der sich bis 2017 hinziehenden Projektarbeiten zum US-FATCA sich die ersten Analyseteams an die europäische Version machen “dürfen”.  Und nimmt man FATCA zum Maßstab, dann werden auch in der europäischen Version tausende Detailfragen für die Umsetzung zu klären sein.

Mehr Informationen zu FATCA finden Sie auch auf der GFT Webseite.

Mit Dirk Elsner konnten wir einen erfahrenen Banking-Experten als Gastautor gewinnen. Er wird in einer dreiteiligen Serie, seine Expertise zu den regulatorischen Herausforderungen in der Finanzbranche erörtern. Im Alltag arbeitet er als Unternehmensberater für die Innovecs GmbH und berät Banken und mittelständische Unternehmen. Privat betreibt er den – im vergangenen Jahr mit dem 1. Preis des Finanzblogs Awards ausgezeichneten – Wirtschaftblog Blick Log. Prallel beleuchtet er den Wandel im Banking in seiner Kolumne im Wall Street Journal und stellt Beiträge zu den Veränderungen in seinem Blog unter dem Themenfeld Next Generation Finance dar.

Comment Area

  1. Larissa31/07/2013

    Sehr geehrter Herr Elsner,
    schreiben Sie Ihren Bericht in Bezug auf Deutschland?
    Wenn ja, sollten Sie bitte den Punkt 3 = “den Steuerabzug, wenn die Personen “nicht kooperieren” wollen” streichen.
    Seit dem “Intergovernmental Agreement ” fällt der Strafabzug bei recalcitrant (= nicht kooperativen) Kunden weg. Da Sie ja schon seit 2010 FATCA verfolgen, wie sehr sehr sehr viele andere Menschen auch, ist Ihnen der Sachverhalt bestimmt bekannt.
    MfG
    L. Johnson

  2. Dirk Elsner02/08/2013

    @l. Johnsen
    Der Artikel betrachtet beide Aspekte Deutschland aber auch die internationale grundsätzliche Ausrichtung von FATCA. Dazu gehört die “Strafsteuer”
    Für Deutschland steht auch das Entfallen drin
    “Wichtig ist, dass die angedrohte Strafsteuer entfällt innerhalb der FATCA-Partnerländer.”

    Voraussetzung ist allerdings, dass das gemeinsame Abkommen nicht nur unterzeichnet ist, sondern auch vom Bundestag verabschiedet wird und der Bundestag zustimmt. Das ist mittlerweile geschehen.
    http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/537/53774.html

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